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Kreisvolkshochschule Harz
Veranstaltungskalender
<< September 2010 >>
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Anmeldungen zur Veranstaltung sind möglich.

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Veranstaltung ist fast ausgebucht.

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Veranstaltung ausgebucht. Nur noch Anmeldungen auf Warteliste möglich.

abgelaufen Veranstaltung hat bereits begonnen bzw. es ist keine Anmeldung möglich.

WAS SIE WISSEN SOLLTEN

 

1. Teilnahme

Alle Bürgerinnen und Bürger können an den Veranstaltungen teilnehmen.

 

2. Anmeldung

Bitte melden Sie sich zu allen VHS-Veranstaltungen – auch zu Einzelveranstaltungen/Vorträgen – an und füllen spätestens zu Kursbeginn eine Anmeldekarte aus. (Bei Einzelveranstaltungen nicht erforderlich). Die VHS versendet keine Anmeldebestätigungen.

 

3. Entgelt

Für die Teilnahme an Veranstaltungen wird i. d. R. ein Entgelt erhoben. Dieses Entgelt wird mit Veranstaltungsbeginn fällig.

 

4. Zahlung

Eine verbindliche Anmeldung (schriftlich, Fax, E-Mail) verpflicht zur Zahlung des Entgeltes. Sie haben die Möglichkeit, die Zahlung per Lastschrifteinzug zu genehmigen (bevorzugt) oder Sie erhalten von der VHS eine Aufforderung zur Überweisung. Bei Einzelveranstaltungen und in Ausnahmefällen ist Barzahlung möglich.

Bitte vermeiden Sie Zahlungsverzögerungen. Diese belasten Sie unnötig mit 5 € Mahngebühr.

 

5. Ermäßigungsanspruch

Bitte beachten Sie:

Einzelveranstaltungen, Veranstaltungen mit besonderem Charakter und Veranstaltungen mit einem Entgelt unter 30,00 € sind generell von der Ermäßigung ausgeschlossen.

Auf Antrag erhalten Ermäßigungen:

  • Inhaber des Sozial- und Familienpasses (Landkreis Harz) in Höhe von maximal 30 % und
  • Schüler, Studenten und Auszubildende in Höhe von 20 %.

Bitte vergessen Sie nicht den Ermäßigungsanspruch vor der Veranstaltung zu beantragen und nachzuweisen. Doppelter Ermäßigungsanspruch ist ausgeschlossen.

 

6. Abmeldung

Können Sie aus triftigem Grund doch nicht (mehr) an einer Veranstaltung der VHS teilnehmen, zu der Sie sich bereits angemeldet haben, so teilen Sie das der VHS Harz unverzüglich kurz und formlos bitte schriftlich mit. Eine Abmeldung beim Kursleiter und das einfache Fernbleiben von der Veranstaltung kann aus organisatorischen Gründen leider nicht als Abmeldung gewertet werden.

Die VHS Harz entscheidet anhand der ihr vorliegenden Abmeldung und der entsprechenden Rechtsgrundlagen über eine Gutschrift bzw. anteiligen Erlass der Kursgebühr. In jedem Fall wird eine Verwaltungspauschale fällig.

 

7. Kursausfall

Sollte ein Kurs seitens der VHS abgesagt werden, so erhalten Sie selbstverständlich bereits gezahlte Entgelte unbar zurück.

 

8. Teilnahmebescheinigung/Nachweis der Zahlung des Kursentgeltes

Auf Wunsch stellt die VHS eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Veranstaltung aus. Das Entgelt dafür beträgt 2 € plus Portokosten.

 

9. Hausordnung

Bitte beachten Sie die für die jeweils in den Gebäuden der Kursdurchführung geltenden Hausordnungen. Die VHS bittet evtl. auftretende bzw. bemerkte Schäden und Auffälligkeiten der Geschäftsstelle zu melden.

 

10. Haftung

Die Haftung der VHS für Schäden jeder Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf den Fall der groben Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes beschränkt.

 

11. Software/Hardwareschutz

Aus leicht nachvollziehbaren Gründen der Sicherheit erklären Sie mit Ihrer Anmeldung, an den Anlagen der Volkshochschule Harz weder Anwendungs- noch Systemsoftware unerlaubt zu kopieren sowie keine fremden Datenträger in VHS-Computern und VHS-Datenträger nicht auf fremden Geräten zu verwenden.

 

 

12. Die Rechtsgrundlagen können Sie in der Geschäftsstelle in Quedlinburg einsehen.